Verkaufs,- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Preise
Die Preise sind Euro-Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, freibleibend und verstehen sich ab Groß-Gerau.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird gesondert in Rechnung gestellt.
Sendungen im Betrag ab € 250,-- werden frei Bestimmungsort geliefert.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Auslandssendungen werden unfrei + Verpackung ab
Groß-Gerau geliefert.
Mindesthöhe eines Auftrages € 25,--.
Bei Aufträgen unter € 25,-- netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,--.
Lieferung
An unbekannte Besteller erfolgt grundsätzlich Lieferung nur unter Nachnahme, mit 3% Skonto. Teillieferungen sind möglich. Liefertermine sind nur verbindlich wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
Versand
Der Versand erfolgt im Interesse des Kunden auf dem geeignetsten Versandweg, wenn nicht der Kunde ausdrücklich den Versand vorschreibt. Die Waren werden vorsichtig und ordnungsgemäß verpackt. Für Bruch wird seitens der Firma Port & Söhne nicht gehaftet. Reklamationen dieserhalb müssen beim Transportträger vorgebracht werden. Rücksendungen ohne vorherige Absprache werden nicht angenommen und auch nicht gutgeschrieben.
Rücksendung
Lebensmittelkontaktgegenstände bzw. Lebensmittelverpackungen sind aus hygienischen
Gründen generell vom Umtausch ausgeschlossen!
Mängelrügen
Mängelrügen können nur innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich vorgebracht werden. Werden sie als begründet anerkannt, so berechtigen sie zur Wandlung, aber nicht zum Rücktritt vom Kauf.
Skontoabzug
Bei allen Lieferungen wird folgender Skontoabzug zugelassen:
2% bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
Bei Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ist der volle Rechnungsbetrag zu überweisen.
Ausnahmen werden unter keinen Umständen zugelassen.
Beträge unter € 10,-- sind stets netto zahlbar.
Bankeinzug
nach 5 Tagen 3% Skonto
nach 14 Tagen 2% Skonto
nach 30 Tagen netto
Verzugszinsen
Nach Ablauf von 30 Tagen behalten wir uns vor, die bankmäßigen Zinsen mit Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Solange die gelieferte Ware nicht restlos bezahlt ist, bleibt das Eigentum sowohl an der Ware, als auch an dem Erlös daraus ausdrücklich vorbehalten, ohne daß es einer besonderen Abtretung gegenüber einem Drittschuldner bedarf.
Erfüllungsort ist stets Groß-Gerau
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Groß-Gerau vereinbart.